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BaWü Wahlprüfsteine SPD

Antwort der SPD in Baden-Württemberg

1. Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musik-schulen?

Die Musikschulen sind ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Dies gilt sowohl für den schulischen als auch für den außerschulischen Bereich. Bildung ist mehr als Schule, und Schule ist mehr als Bildung. Und: Bildung hat viele Lernorte. Dabei ist wichtig, die jungen Menschen als Ganzes im Blick zu haben, mit ihren je individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Der Fokus auf kognitives und „verwertbares“ Wissen greift zu kurz. Aus diesem Grund kann die kulturelle Bildung als Grundlage für die Entwicklung umfassend gebildeter, selbstbewusster und verantwortungsbewusster Persönlichkeiten nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die SPD wird deshalb dafür eintreten, den politischen Stellenwert der kulturellen Bildung in Baden-Württemberg weiter zu erhöhen. Hierzu ist die Förderung von Musikschulen durch öffentliche Mittel ein wichtiger und notwendiger Beitrag. Mit Zustimmung der SPD wurde die Förderung der Aufwendungen für pädagogisches Personal der Musikschulen im letzten Doppelhaushalt von 10 % auf 12,5 % erhöht.

2. Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Die Bedingungen für eine institutionelle Förderung sind im Jugendbildungsgesetz festgelegt.

3. Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozial-benachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ein wichtiges Instrument, um auch die Teil-habe an kultureller Bildung insbesondere bei sozial schwächeren Familien zu ermöglichen. Die Festlegung der Förderbeträge ist aber eine bundesgesetzliche Regelung.

4. Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Das ist eine durchaus interessante Idee, die gerade für Bezieherinnen und Bezieher von mittleren Einkommen attraktiv sein könnte. Darüber hinaus besteht heute schon die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge in Musikschulen und -vereinen steuerlich geltend zu machen. Es gibt zudem weitere Ausnahmetatbestände, die eine Verbuchung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ ermöglichen. Da entsprechende Regelungen der Bundesgesetzgeber treffen muss, ist die Landesebene zunächst einmal nicht der primäre Ansprechpartner dafür. Die SPD in Baden-Württemberg kann sich diesbezüg-lich aber weitergehende Absetzbarkeiten vorstellen.

5. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Insbesondere die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, dass es mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gibt. Inwieweit hierfür die Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, ist zu diskutieren. Ebenso werden wir uns geeignete Instrumente überlegen müssen, um die Situation zu verbessern. Die SPD plant ein Studienprojekt, in dem landesweit die soziale Situation der Kulturschaffenden untersucht wird und Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebenssituation erarbeitet werden.

6. Inwiefern setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ein?

Die Frage nach einer Umsatzsteuerbefreiung muss auch an den Bundesgesetzgeber gerichtet werden.

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