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BaWü Wahlprüfsteine FDP

Antwort der FDP in Baden-Württemberg

1. Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Da die Musikschulen nach unserer Auffassung eine unverzichtbare Säule der musikalischen Nachwuchsgewinnung in unserem Musikland darstellen, halten wir an der Förderung der Musikschulen in der bisherigen Weise fest. Die Überlegung, für Musikschulen in freier Trägerschaft eine Finanzierung vergleichbar der Ersatzschulfinanzierung vorzusehen, greifen wir gerne auf und werden ihre Realisierbarkeit prüfen.

2. Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Wir sind offen dafür, gemeinsam mit den unterschiedlichen Trägern der musikalischen Bildung Qualitätsstandards für diesen Bereich zu erarbeiten und als Voraussetzung beispielsweise für die Förderung aus Programmen zu definieren.

3. Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Wir haben gerade auch im Bereich der musikalischen Bildung stets unsere Offenheit für ein Gutscheinmodell erklärt, mit dem Anreize geschaffen werden, die Angebote unterschiedlicher qualifizierter Träger zu nutzen. Der Bildungsgutschein des Bildungs- und Teilhabepakets fällt jedoch in die Zuständigkeit des Bundes.

4. Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

In den Musikschulen gibt es derzeit viele prekäre Arbeitsverhältnisse, die auch die derzeitige Förderpraxis nicht beseitigt hat. Der bdfm fordert daher eine Förderung an die tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in einer Musikschule zu knüpfen.

Alle in der musikalischen Bildung Tätigen gleichermaßen zu fördern, ist grundsätzlich richtig. Auch diese Forderung fällt jedoch in die Zuständigkeit des Bundes.

5. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Möglichst viele sozialversicherungspflichtige/-abhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen zu haben, ist einerseits ein wichtiges Ziel. Andererseits bildet eine Tätigkeit auf Honorarbasis einer größeren Zahl an Musiklehrkräften einen Teil ihrer Existenz. Wir setzen uns im Interesse der Planungssicherheit für die Musikschulen und im Interesse der beruflichen Perspektiven für die Musikschullehrkräfte für eine verlässliche staatliche Förderung ein.

6. Inwiefern setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ein?

Auch diese Forderung fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

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