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RLP Wahlprüfsteine Freie Wähler

Antwort der Freien Wähler in Rheinland-Pfalz

1. Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung der Musikschulen?

Alle Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz sollten Zugang zu musikalischen Bildungsangeboten haben. Deshalb ist eine Förderung der Musikschulen durch Land und Kommunen auch in Zukunft unerlässlich. Laut aktueller Landesförderrichtlinie werden aber nur Musikschulen, die in kommunaler Trägerschaft nach den Maßgaben ihres eigenen Dachverbandes organisiert sind, gefördert. Freie und private Träger werden ausgeschlossen. Um das vielfältige musikpädagogische Angebot im Land zu erhalten, sollte die institutionelle Förderung nicht von der Trägerschaft, sondern von der Erfüllung unabhängiger Qualitätsstandards abhängig sein.

2. Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Förderkriterien sollten z.B. Unterrichtsinhalte, Unterrichtsqualität, Arbeitsbedingungen der Musiklehrer/innen, Ausstattung der Musikschulen und Vertragsbedingungen für die Musikschüler sein.

3. Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachtelligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Musikunterricht muss allen Kindern und Jugendliche offenstehen. Die Erhöhung des Bildungsgutscheines wäre eine gute Möglichkeit, mit der man sehr schnell finanzschwache Familien erreichen könnte. Aber auch Geringverdiener, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, die keinen Anspruch auf den Bildungsgutschein haben, dürfen nicht vergessen werden. Deshalb sollte die persönliche und bedarfsgerechte Förderung der Schüler mittelfristig ein höheres Gewicht erhalten.

4. Eine Unterstützung der musikpädagogischenen Tätigen, wäre die steuerliche Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Angesichts der schwierigen Situation, in die viele Künstler und Musiker durch die Corona-Krise geraten sind, ist die schnelle Unterstützung der musikpädagogisch Tätigen dringend notwendig. Die steuerliche Absetzbarkeit könnte eine kurzfristige Hilfe sein, reicht aber keineswegs aus. Das von uns geforderte Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige würde sehr vielen Musikern helfen, den durch Auftritts- und Unterrichtsverbote entstandenen Einkommensschaden auszugleichen.

5. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Die aktuelle Situation vieler Musiklehrer, ohne soziale Absicherung und zu geringen Honoraren tätig sein zu müssen, ist unhaltbar und von der Landesregierung hausgemacht. Durch die institutionelle Förderung an einen begrenzten Kreis von Musikschulen wird Musikunterricht zum subventionierten Dumping-Preis angeboten, Arbeitsbedingungen und Unterrichtsqualität leiden überall. Sinnvoller wäre eine bedarfs- und einkommensabhängige Förderung der Musikschüler und Familien, damit sie sich Musikunterricht zu kostendeckenden Beiträgen leisten können. Unser Ziel ist es, Musikschulen unabhängig von der Trägerschaft finanziell so auszurüsten, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse selbstverständlich sind. Bis es soweit ist, kann die Unterstützung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse übergangsweise notwendig sein.

6. Inwiefern setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ein?

Eltern, die Ihren Kindern und Jugendlichen Musikunterricht ermöglichen, sollten unterstützt und nicht besteuert werden. Deshalb muss Musikunterricht auch in Zukunft umsatzsteuerfrei angeboten werden können.

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