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RLP Wahlprüfsteine Die Grünen

Antwort der Grünen in Rheinland-Pfalz

1. Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Die Musikschulen in unserem Land sichern mit ihren Angeboten den musikalischen Nachwuchs in Spitze und Breite und legen den Grundstein für eine oft lebenslange musikalische Leidenschaft. Eine angemessene und auskömmliche Finanzierung der kommunalen Musikschulen ist deshalb unser erklärtes Ziel. Bereits im letzten Haushalt haben die Musikschulen zusätzliche Mittel vom Land erhalten. Diesen Weg wollen wir weitergehen.

2. Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Für uns steht bei der Förderung die Qualität der Lehre, die Berücksichtigung von sozialen Belangen sowie die Schaffung guter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse im Vordergrund.

3. Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Wir wollen, dass in Zukunft möglichst alle Kinder in den Genuss von Musikunterricht und anderen kostenpflichtigen (Freizeit-)Angeboten kommen und sich somit frei entfalten und beteiligen können. Deshalb setzten wir uns für eine bundesweite Kindergrundsicherung ein, um Kinderarmut zu beenden. Bürokratische Hürden sollen abgebaut werden, damit alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, ein selbstbestimmtes Leben führen können. Mit einem landesweiten Konzept wollen wir außerdem dafür sorgen, dass Familien Dienstleistungen und Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, Kultur und Bildung günstiger in Anspruch nehmen oder besuchen können. Dazu erprobt das grün geführte Familienministerium gerade die Familienkarte in zwei Modellregionen. Wir wollen diese ausweiten.

4. Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Die Forderung Musikunterricht von den Steuern abzusetzen kompliziert das Steuerrecht und schmälert die Bemessungsrundlage für die Steuererhebung. Steuererleichterungen kommen zudem Menschen mit höheren Einkommen mehr zu Gute als Menschen mit geringerem Einkommen oder denen, die aufgrund von Sozialleistungen gar keine Steuern bezahlen müssen.

5. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Grundsätzlich befürworten wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmodelle eindeutig. Wir wollen, dass grundsätzlich alle in die Sozialversicherung einzahlen und setzen uns gegen die falsche Nutzung von Werkverträgen ein. Nur wenn wir Ausnahmen bei der Sozialversicherungspflicht durch beispielsweise Mini- und Midijobs reduzieren, wird ein wirksamer Beitrag gegen soziale Ungleichheit und für ein solidarisches Gemeinwohl geleistet. Das Ziel sollte ein tragfähiges System für alle sein und nicht, dass der Staat – unabhängig von der Branche – sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse direkt subventioniert.

6. Inwiefern setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ein?

Wir befürworten sehr, dass die bisherige Regelung in §4 des Umsatzsteuergesetzes beibehalten wird. Demzufolge können private Musikschulen und einzelne Privatmusikpädagog*innen auf Antrag an die zuständige Landesbehörde von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die Landesbehörde bescheinigt, dass die Leistungen ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine staatliche Prüfung vorbereiten.

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