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Die bdfm-Lehrbefähigung des Bundesverbandes der Freien Musikschulen

Zertifizierte Musikschulen im Bundesverband der Freien Musikschulen erfüllen einen hohen qualitativen Standard und sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass Menschen jeden Alters eine fundierte musikalische Ausbildung erhalten. Damit dies gelingt, brauchen Musikschulen einen starken Lehrerstamm. Das Wissen und Können des Lehrers bildet das Fundament für eine fachlich korrekte Musikvermittlung. Der Abschluss einer musikpädagogischen Ausbildung gibt Musikschulen einen sicheren Anhaltspunkt, dass die Lehrkräfte den erforderlichen Standard erfüllen.

Bei Vorliegen eines der folgenden Abschlüsse entfällt die Notwendigkeit zum gesonderten Erwerb der bdfm-Lehrbefähigung:

a. Bachelor oder Master (Künstlerisch und/oder pädagogisch, Fach Musik)
b. Diplom-Musiklehrer/in, Diplom-Musiker/in
c. staatlich geprüfte(r) oder staatlich anerkannte(r) Musiklehrer/in
d. Magister Musikpädagogik
e. Lehrer/in mit der Lehrbefähigung im Fach Musik für allgemeinbildende Schulen
f. Staatsexamen als Schulmusiker/in
g. Kirchenmusiker/in mit A- oder B-Abschlussprüfung
h. Qualitätszertifikat des Tonkünstlerverbandes Bayern

Musikstudenten dürfen im Zuge ihrer Ausbildung an zertifizierten Musikschulen des bdfm, ohne Nachweis der bdfm Lehrbefähigung, unterrichten. Die Musikschule muss zu diesem Zweck eine angemessene Betreuung und Schulung der Studenten gewährleisten. Als Nachweis wird eine Studienbescheinigung mit entsprechendem Studienschwerpunk akzeptiert.

Notwendigkeit der bdfm-Lehrbefähigung

Lehrkräfte, die über keine der vorgenannten Qualifikationen verfügen, bedürfen einer bdfm-Lehrerlaubnis, um an zertifizierten Musikschulen des bdfm unterrichten zu können. Voraussetzung für den Erwerb der bdfm-Lehrerlaubnis ist das Ablegen einer Prüfung und der Nachweis mehrjähriger erfolgreicher künstlerischer und pädagogischer Tätigkeit.

Antragsstellung

Seit dem 1. Januar 2020 übernehmen das Music College Hannover und die Rock Pop Jazz Academy of Music die Prüfungen zur bdfm-Lehrbefähigung. Bitte reichen Sie ausschließlich bei einem dieser Institute Ihren Antrag ein.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragsstellung eingereicht werden. Bitte lesen Sie auch unsere Informationen zur Antragsstellung, die dem Antrag beigefügt sind.

1. Pflichtangaben:

  1. Video mit folgenden Inhalten:
    – Vorstellung der eigenen Person
    – Demonstration des musikalischen Könnens in guter Klangqualität (zwei stilistische Richtungen, mindestens ein Beispiel solistisch oder in kleiner Besetzung, zusammen ca. 10 Minuten)
    – Zwei Lehrproben a’ 30 Minuten
  2. Lichtbild
  3. Tabellarischer Lebenslauf (pdf-Dokument)
  4. musikalischer Werdegang
  5. Nachweise und Informationen über absolvierte Ausbildungen und Fortbildungen (z. B: Zeugnisse, Zertifikate, Bestätigungen, bei Studenten: Studiennachweis)
  6. Erläuterung der in den Videos gezeigten Unterrichtseinheiten und deren angewandte Lehrmethode
  7. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  8. Unterrichtskonzeption (pdf-Dokument) bestehend aus:
    – Zielsetzung
    – Pädagogisches und methodisches Konzept
    – Unterrichtsformen und Unterrichtsstruktur
    – Übersicht der Unterrichtsinhalte

2. Zusatzangaben:

  • Konzertprogramm von Schülerkonzerten
  • Schülererfolge (z.B. bestandene Aufnahmeprüfungen, erfolgreiche Teilnahme an Jugend musiziert, Abitur im Fach Musik, Musiker in überregionalen Bands usw.)
  • Eigene Kompositionen
  • Presseberichte, Flyer, Plakate von Konzerten oder Projekten

3. Hinweise:

Fehlen mehrere und wesentliche Angaben, kann eine weitere Bearbeitung des Antrages abgelehnt werden. Bei Dozenten für das Fach EMP muss keine Berufstätigkeit als Musiker nachgewiesen werden.

Bewertung der Jury:

Bewertung persönlicher Angaben

  • Bewertung Lebenslauf und beruflicher Erfolg
  • Nachhaltigkeit beruflicher Tätigkeit als Pädagoge/Selbstdarstellung
  • Absolvierte Aus- und Weiterbildungen
  • Erfolge Schüler / Lehrmethode / Komposition

Künstlerische/musikalische Qualität

1. künstlerische Erscheinung, Authentizität
2. Instrumentales Können
3. Vielseitigkeit / Gesamteindruck als Musiker

Pädagogische Qualifikation

1. Ansprache, Kontakt zum Schüler
2. Vermittlung der Inhalte und Unterrichtsstruktur
3. Gesamteindruck / Unterrichtserfahrung (mehrjährig)

Informationen zur Video-Lehrprobe:

1. Produktion

  • Die Lehrproben können in 3  Dateien via Dropbox an den bdfm übermittelt werden.
  • Das Dateiformat muss von dem VCL media player geöffnet werden können (z.B. .mov, .mp4, .wmv)
  • Die Videos sollte maximal 75 Minuten dauern. Längere Videos können nicht komplett gewertet werden.

2. Inhalte

Das Video soll in drei Teile gegliedert sein

  1. Vorstellung der Person (ca. 1 Minute)
  2. Demonstration des musikalischen Könnens in guter Klangqualität (zwei stilistische Richtungen, mindestens ein Beispiel solistisch oder in kleiner Besetzung, zusammen ca. 10 Minuten)
  3. Lehrprobe (Zwei zusammenhängende, ungeschnittene, Unterrichtseinheiten a’ 30 Minuten)

Die Lehrproben sollen enthalten:

einen Einblick in den Unterricht mit den Schüler/innen. Die Lehrproben sind der wichtigste Teil des einzureichenden Videos. Sie sollen möglichst eine authentische Unterrichtseinheit abbilden.

  • Instrumental- / Gesangsunterricht:
  • Zwei Unterrichtsmittschnitte a’ 30 Minuten
  • Unterschiedliche Niveaustufen

Elementare Musikpädagogik:

  • Unterrichtsmitschnitt in mindestens zwei verschiedenen Gruppen
  • Unterschiedliche Themen

Wie erhalte ich die bdfm-Lehrbefähigung?

Bitte lesen Sie die hier angebotenen Informationen gut durch. Bei Fragen, die über den Inhalt dieser Handreichung hinausgehen, hilft  Ihnen die Bundesgeschäftsstelle gerne weiter.

Download Informationen und Antrag:

Bitte beachten!

Antragsstellung

Seit dem 1. Januar 2020 übernehmen die anerkannten Institute Music College Hannover und Rock Pop Jazz Academy of Music die Prüfungen zur bdfm-Lehrbefähigung.

Die Prüfungsgebühr für Lehrkräfte an bdfm-Mitgliedsschulen beträgt 299,- €.

Bitte reichen Sie ausschließlich bei einem dieser Institute Ihren Antrag ein:

Music College Hannover

Rock Pop Jazz Academy of Music

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