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Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht

Nach der Sommerpause des Parlaments wird im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beraten, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hier soll die Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Instrumental- und Vokalunterricht neu geregelt werden.

Durch den Wegfall des bisherigen Bescheinigungsverfahrens ist zu befürchten, dass Finanzämter entscheiden, ob Gesangs- oder Instrumentalunterricht an Musikschulen weiterhin potentiell hochschulvorbereitend und umsatzsteuerbefreit oder eine Freizeitbeschäftigung und somit umsatzsteuerpflichtig ist.

Zu dem Prüfprozess steht im Gesetzesentwurf allein “Ob die erbrachten Unterrichtsleistungen den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung haben, kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Maßgeblich hierbei sind u. a. die thematische Zielsetzung und Ausgestaltung des Unterrichtsangebots sowie der Teilnehmerkreis, an den sich das Angebot richtet.”

Oder wie aus dem Finanzministerium hierzu mitgeteilt wurde: “Maßgeblich für die Einordnung eines Musikunterrichts als Ausbildungsleistung ist allein die Ausgestaltung des angebotenen Musikunterrichts.”

Hierzu positioniert sich der Bundesverband der Freien Musikschulen

  • Eine Prüfung der Ausgestaltung des Musikunterichts durch Finanzbeamte lehnen wir ab. Sie ist fachfremd, kostenintensiv und widerspricht dem angestrebten Bürokratieabbau.
  • Instrumental- und Gesangsunterricht an Musikschulen ist keine reine Freizeitbeschäftigung.
  • Daher gehört Unterricht an Musikschulen und von privaten Instrumental- und Gesangslehrkräften umsatzsteuerbefreit.

Die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments oder der Stimme ist Voraussetzung für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.

Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der elementaren Musikpädagogik in Form der musikalischen Früherziehung. Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.

Musikalische Bildung findet zunehmend ausserschulisch statt. Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird gekürzt und oft fachfremd gelehrt. Somit wächst die Bedeutung der Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.

Wir leiden jetzt schon unter einem Rückgang der Bewerber:innen für musikpädagogische Studiengänge. Dieser Tendenz würde mit einer Verteuerung von Instrumental- und Vokalunterricht durch die UsSt. Vorschub geleistet.

Eine Verteuerung des Instrumental- und Vokalunterrichts um 19% MwSt. würde zu einer erheblichen Mehrbelastung der Schüler:innen und ihrer Eltern und somit zu Abmeldungen führen. Der Zugang zu Bildung wird aus finanziellen Gründen erschwert.

Damit entstünde langfristig großer Schaden für die kulturelle Bildung, die für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe von immens großer Bedeutung ist.

(Hinweis: aktualisierte Fassung vom 17. Juli 2024)

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