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Rahmenverträge mit der GEMA und der VG Musikedition

Der bdfm-Lizenzvertrag zum Notenkopieren

Seit 2018 besteht mit der GEMA und der VG Musikedition ein Rahmenpauschalvertrag bzgl. des Kopierens von geschützten Werken der Musik (Notenkopien).

Mitglieder des Bundesverbandes der Freien Musikschulen erhalten dadurch attraktive Nachlässe gegenüber dem veröffentlichten Normaltarif. Gegenüber dem Abschluss eines Einzellizenzvertrages mit der GEMA, die im Auftrag der VG Musikedition die Einzellizenzierung gegenüber den Musikschulen durchführt, sparen Mitglieder 30 % bei Abschluss des bdfm-Lizenzvertrages zum Notenkopieren.

Mitgliedsschulen haben nach Vertragsbeitritt die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Notenkopien für Unterricht und Aufführungen herzustellen. Kopiert werden dürfen Noten, deren Rechteinhaber durch die VG Musikedition vertreten werden oder deren Rechteinhaber nicht der Erteilung kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung gegenüber der VG Musikedition widersprochen haben.

Die Noten dürfen auch in digitaler Form weitergegeben werden. Seit 2021 sind auch Chornoten Bestandteil des Lizenzvertrages. Aufgrund des Rahmenvertrages des bdfm mit der VG Musikedition und der GEMA erhalten bdfm Mitglieder einen Rabatt von 30 %.

Die Lizenzgebühren betragen 2025 12,85 € netto je relevantem Schüler im Jahr, inkl. Bearbeitungsgebühr des bdfm. Gemeinnützige Einrichtungen erhalten einen zusätzlichen Rabatt von 5%. Berechnungsgrundlage sind sämtliche Vokal- und Instrumentalschüler der Musikschule. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen Schüler in den Ensembleklassen, Schüler in der musikalischen Früherziehung und Kooperationsschüler.

Download Vertragsunterlagen

Alle Unterlagen für den Vertragsabschluss erhalten Sie hier. Ein Vertragsabschluss ist nur für Mitgliedsschulen möglich.

pdf
Size: 199.79 KB
Date added: 19-12-2023

Merkblatt zum Notenkopieren

Was ist erlaubt und was nicht – Das Merkblatt gibt wichtige Hinweise.

pdf
Size: 257.46 KB

GEMA-Tarif für Schülerkonzerte

Die Durchführung eines Schülerkonzertes muss bei der GEMA angemeldet werden. Hierfür findet der Tarif E-P für Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen Anwendung. Sofern die Konzerte auch Teile der Unterhaltungsmusik beinhalten, werden sie auch nach diesen Vergütungssätzen lizensiert. Die Vergütungssätze E-P finden jedoch nur Anwendung, sofern die Voraussetzungen unter II.1.1 erfüllt sind und das Eintrittsgeld nicht mehr als 7,50€ beträgt. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, finden der Tarif U-V (Unterhaltungsmusik) bzw. E (Ernste Musik) Anwendung.

Mitglieder des bdfm erhalten auf diesen Tarif 20% Ermäßigung.

Im Meldeportal der GEMA gelangt man über eine Auswahlfunktion zum passenden Tarif und kann das Konzert anmelden.
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung

 

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