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Für eine gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Leben!

Jeder Musikinteressierte sollte die Möglichkeit haben, ein Musikinstrument zu erlernen. Doch nicht jeder kann sein Recht auf Bildung verwirklichen – Leidtragende sind oft Kinder und Jugendliche jener Eltern, die es sich finanziell nicht leisten können, ihren Sprösslingen die Teilhabe an außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Der Bundesverband der Freien Musikschulen widmet sich der Lösung dieses Problems und unterstützt mit den Mitteln des Sozialfonds “Kids love Music” Kinder und Jugendliche finanziell benachteiligter Eltern.

Weitere Informationen und Antragsformulare
www.kids-love-music.de

Wer wird gefördert?

Der bdfm-Sozialfonds fördert die Instrumental- oder Vokalausbildung von Kindern und Jugendlichen. Durch die Bezuschussung von Unterrichtsgebühren sichern wir eine dauerhafte qualitätsvolle Musikausbildung.

Dabei schafft der bdfm-Sozialfonds soziale Gleichberechtigung, denn sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche müssen die Chance erhalten, am kulturellen Leben teilnehmen zu können.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage des Erziehungsberechtigten. Nicht von Belang ist, warum und wie die Notlage zustande kam. In der Regel reicht eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliches in Anspruch genommen werden.

Höhe der Förderung?

Der bdfm-Sozialfonds übernimmt bei Gewährung eines Förderantrags bis maximal 30 Euro pro Monat. Förderungen sind nur im Rahmen der Liquidität des bdfm- Sozialfonds möglich.

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