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31. Oktober 2023

Der Bundesverband der Freien Musikschulen schreibt den bdfm Musikschulpreis aus.

Nominierungen für den bdfm Musikschulpreis 2024 ab sofort möglich

Der Bundesverband der Freien Musikschulen vergibt im kommenden Jahr den bdfm Musikschulpreis 2024. Bis Ende Februar 2024 können unter www.bdfm-musikschulpreis.de Musikschulen in freier und privater Trägerschaft für den Preis nominiert werden. Mit dem bdfm Musikschulpreis sollen Musikschulen ausgezeichnet werden, die sich kreativ und nachhaltig in der Musikvermittlung verdient gemacht haben. Im Rahmen einer öffentlichen Abendveranstaltung wird der Preis im September 2024 erstmalig in Berlin vergeben.

kompetent, vielfältig, engagiert

Der Bundesverband der Freien Musikschulen engagiert sich seit 25 Jahren für eine lebendige, moderne und zukunftsweisende Musikschullandschaft. Mit dem Musikschulpreis zeichnet der bdfm individuelle Musikschulkonzepte aus und stellt ihre Bedeutung für die musikalische Bildung in Deutschland heraus.

Hierzu Mario Müller, Vorstandsvorsitzender des bdfm: „Freie Musikschulen unterscheiden sich in ihrer Arbeit, Größe und Selbstverständnis. Mit unserem Musikschulpreis wollen wir dieser Vielfalt gerecht werden. Wir haben die Kriterien bewusst offen definiert und lassen das Publikum Musikschulen nominieren und es begründen, warum diese Schulen einen Preis verdient haben. Im Anschluss entscheidet eine unabhängige fünfköpfige Fachjury über die Vergabe des Preises. Der bdfm Musikschulpreis soll Ideen fördern, für kreative Arbeit in freien Musikschulen motivieren und die Wertschätzung freier Musikschulen erhöhen.“

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10. Oktober 2022

25 Jahre Verbandsarbeit für freie Musikschulen in Deutschland

Der Bundesverband der Freien Musikschulen feiert sein 25 jähriges Bestehen

Am 29. Oktober 2022 feiert der Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm) seinen 25. Geburtstag in Berlin. Der Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm) vertritt deutschlandweit etwa 450 Musikschulen. Mehr als 200.000 Schülerinnen und Schüler werden von rund 7.500 Instrumental- und Gesangslehrerinnen und -lehrern unterrichtet. Der 1997 in Erfurt gegründete Verband versteht das aktive Schaffen von Kultur als ein bedeutsames gesellschaftliches Ziel und unterstützt seine Musikschulen in ihrer Rolle als Bildungsträger. Die wichtigsten Aufgaben des bdfm sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität.

Nach 25 Jahren ist der Bundesverband der Freien Musikschulen zu einer wichtigen Stimme geworden, wenn es um musikalische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland geht.“, so Mario Müller, Vorstandsvorsitzender des bdfm. „Der bdfm ist das größte politische Netzwerk freier Musikschulen. Gerade in diesen Zeiten der Krisen ist eine starke Stimme für die freien Musikschulen hilfreich.“

Musikschulzertifikat belegt Qualifikation der Lehrkräfte

Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich vielseitig für die Anerkennung und Weiterentwicklung der freien Musikschulen ein. Sein Musikschulzertifikat Freie Musikschule – bdfm zertifiziert belegt unter anderem die musikpädagogische Qualifikation aller Lehrkräfte und eine angemessene lernfördernde Ausstattung der Musikschule.

Die bdfm Akademie bietet Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie Fachtagungen für Mitglieder und Nichtmitglieder an. Als Herausgeber des Fachmagazins musikschule intern veröffentlicht der Verband ein kostenloses Onlinemagazin für MusikschulleiterInnen und MusikschullehrerInnen. Mit dem Sozialfonds Kids Love Music unterstützt der Bundesverband der Freien Musikschulen sozial benachteiligte Jugendliche und fördert den Zugang zu musikalischer Bildung.

Das Ehrenamt ist das Fundament der Verbandsarbeit des bdfm

Die Verbandsarbeit des bdfm lebt von dem Engagement seiner Mitglieder. Die wichtigste Arbeit geschieht ehrenamtlich in den Kompetenzteams und im Vorstand. 16 LandesvertreterInnen übernehmen die kommunikative Arbeit in den Bundesländern. Eine schlanke Verbandsstruktur ermöglicht einen effektiven Austausch unter den Mitgliedern, z. B. in den monatlichen offenen Onlinemeetings.

Freie Musikschulen als Orte einer vielfältigen Musikschulkultur

Unsere Mitgliedsschulen leisten einen unverzichtbaren Teil der musikpädagogischen Arbeit in Deutschland. Freie Musikschulen bieten Kindern und Erwachsenen – die hochwertigen Musikunterricht in einem attraktiven Umfeld suchen – ein vielfältiges Angebot.“, sagt Mario Müller, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Freien Musikschulen.

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17. April 2020

Bundesverband der Freien Musikschulen fordert die Wiederaufnahme von Einzelunterricht an Musikschulen

Der Bundesverband der Freien Musikschulen hält eine baldige Öffnung der Musikschulen zur Erteilung von Einzelunterricht für notwendig und vertretbar und fordert die stufenweise Wiederaufnahme des Musikunterrichts an Musikschulen ab dem 4. Mai 2020.

Die Existenz tausender Musiklehrer und Musikschulen ist durch Veranstaltungs- und Unterrichtsverbote bedroht. Der Bundesverband der Freien Musikschulen hält daher die baldige Wiederaufnahme des Einzelunterrichts an Musikschulen für unabdingbar.

In einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister Herrn Spahn und an die Gesundheitsminister der Länder bittet der Bundesverband der Freien Musikschulen, eine Öffnung der Musikschulen unter Wahrung klar definierter hygienischer Standards für den Infektionsschutz zu ermöglichen.

Diese Standards könnten – zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen – folgende sein:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m im Wartebereich und Unterrichtsraum
  • Kein körperlicher Kontakt zwischen Schüler und Lehrer
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Waschmöglichkeiten
  • Nutzung mitgebrachter persönlicher Instrumente
  • Desinfektion nach Gebrauch der gemeinsam genutzten Instrumente (Klavier)
  • Ausschließliche Nutzung persönlicher Noten
  • Ausreichende Lüftung der Unterrichtsräume

Eine Wiederaufnahme des Einzelunterrichts an Musikschulen geht nicht einher mit hohem Publikumsverkehr, Warteschlangen, Gruppenunterricht oder Pausengedränge, wie z. B. an Grundschulen oder Volkshochschulen. Körperkontakt findet nicht statt. Mit der Einhaltung der vorgeschlagenen Maßnahmen, wäre das Ansteckungsrisiko minimal.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Freien Musikschulen, Mario Müller, hierzu:

„Der Shutdown der vergangenen Wochen hat eine Überforderung unseres Gesundheitssystems verhindert. Die rigorosen Kontakt- und Arbeitsverbote wurden von der großen Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert und getragen. Jetzt gilt es zu planen, wie wir mit Corona die nächsten Monate gestalten können.

Eine Wiederaufnahme des Einzelunterrichts an Musikschulen bedeutet für viele Schulen und ihre Lehrer die Rettung vor dem wirtschaftlichen aus. Die vorhanden Hilfsprogramme genügen nicht, um weitere Monate mit Arbeitsverboten zu überbrücken. Es müssen daher Wege gefunden werden, unter Wahrung des Infektionsschutzes, den Unterrichtsbetrieb wieder aufzunehmen.

Musikunterricht ist existentiell wichtig – als Broterwerb für die Lehrer, aber auch als zuversichtliche und mutmachende Kraft für die Schüler.“

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Pressemitteilung zur Genehmigung von Einzelunterricht an Musikschulen

9. September 2019

Musikunterricht bald nur noch für Besserverdienende?

Gesetzesentwurf bedroht die Existenz von Musikschulen – Tausende Arbeitsplätze sind in Gefahr

Egal ob Klavier, Gesang oder Geige: Für tausende Musikschüler könnte das Musizieren künftig teurer werden. Denn die Regelungen für Bildungsleistungen sollen an die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angepasst werden. Geregelt wird dies im „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, welches bereits ab 2020 in Kraft treten soll.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Ausbildung und Fortbildung. Fortbildung wird mit 19 Prozent besteuert; Ausbildung bleibt umsatzsteuerfrei. Der Haken daran ist, dass künftig nicht das zuständige Kultusministerium darüber entscheiden soll, ob eine Musikschule Bildungseinrichtung ist oder nicht, sondern das zuständige Finanzamt. Doch wie soll ein Finanzbeamter die Qualität einer Bildungsleistung einschätzen? Die Änderung der Zuständigkeit würde zur Folge haben, dass Entscheidungen wegen fehlender Fachkompetenz willkürlich getroffen werden.

„Instrumental- und Vokalunterricht ist eine Ausbildung am Instrument und somit eine Bildungsleistung. Diese Ausbildungsleistung muss umsatzsteuerfrei bleiben“, sagt Mario Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Freien Musikschulen. „Mit der Aktualisierung des Gesetzes besteht die Chance, den politischen Willen zu einer sozial gerechten Teilhabe an kultureller Bildung umzusetzen. Hierbei ist Klarheit in der Gesetzgebung und Bürokratieabbau gefordert. Das neue Gesetz muss die Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht deutlich verankern“, so Müller weiter.

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Pressemitteilung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

13. Oktober 2017

Freie Musikschulen erheben Forderungen an die künftigen Koalitionsparteien

Der Bundesverband der Freien Musikschulen hat sich mit einem konkreten Forderungskatalog an die kommende Bundesregierung gewandt:

  • Die Kosten außerschulischer kultureller Bildung sollen insbesondere für Familien mit Kindern steuerlich absetzbar sein.
  • Gemeinnützige Musikschulen sollen unabhängig von ihrer Trägerschaft (kommunal oder nicht kommunal) gleichberechtigt gefördert werden.
  • Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Musikunterricht bei privaten Musikschulen oder selbständigen Musiklehrkräften soll gefördert werden. Dazu soll ein Fördersystem entwickelt werden, das den einzelnen Schüler direkt fördert.

Mit diesen Forderungen setzt sich der Bundesverband für die Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Förderung des Musikunterrichtes ein.

„Familien, die ihren Kindern das Erlernen eines Musikinstrumentes ermöglichen, leisten einen elementaren Beitrag nicht nur zur Bildung ihres Kindes, sondern auch zum kulturellen Leben unserer Gesellschaft. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten dieser Bildung ist lange überfällig.“, so Mario Müller, Bundesvorsitzender des Musikschulverbandes.
Qualifizierter Musikunterricht muss auch bei freien Musikschulen gefördert werden. Daher fordert der Bundesverband der Freien Musikschulen, dass alle gemeinnützigen Musikschulen in gleicher Weise öffentliche Förderung erfahren.

Ungefähr die Hälfte aller Musikschülerinnen und Musikschüler in Deutschland erlernen ihr Instrument jedoch bei einer privaten Musikschule oder einer privaten Lehrkraft. Der Bundesverband sieht es als notwendig an, auch für diesen Unterricht eine Möglichkeit zur öffentlichen Förderung zu schaffen. Mit den Bildungs- und Teilhabegutscheinen verfügen die Kommunen bereits jetzt über ein etabliertes System zur individuellen Förderung von Kindern. Es ist nötig, solche Gutscheine höher zu dotieren als bisher und grundsätzlich jedem Kind und Jugendlichen zu gewähren, das bzw. der ein Instrument lernt.

Mario Müller: „Wenn Deutschland auch in zehn Jahren noch ein Land der Musik sein soll, müssen wir etwas dafür tun. Es muss endlich ein einheitliches, transparentes und teilhabegerechtes Fördersystem gefunden werden, deutschlandweit“.

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Pressemitteilung 3 Forderungen

20. Februar 2017

Freie Musikschulen wachsen weiter

Bundesverband der Freien Musikschulen veröffentlicht Jahrestatistik 2016
Bundesvorsitzender Mario Müller: Endlich Fördergerechtigkeit herstellen

Der Bundesverband der Freien Musikschulen hat erstmals eine detaillierte Statistik über seine Mitgliedsschulen und deren Schüler/innen herausgegeben. Wie daraus hervorgeht, werden bundesweit knapp 160.000 Musikschüler/innen von ca. 6300 Lehrkräften in bdfm-Schulen unterrichtet.

Kinder und Jugendliche stellen mit 82 % den größten Anteil der Schüler. 16,7 % der Musikschüler sind über 27 Jahre und 1,3 % über 65 Jahre alt.

Gewachsen ist der Anteil der Teilhabe freier Musikschulen am kommunalen Bildungsangebot: 85% der freien Musikschulen unterhalten Bildungskooperationen mit Institutionen wie Grundschulen, Kindertagesstätten, Musikvereinen oder Chören.

Angesichts dieser Zahlen erhebt der Musikschulverband deutliche Forderungen gegenüber den Kommunen und der Landespolitik. Bundesvorsitzender Mario Müller: „Freie Musikschulen sind heute wesentlicher Bestandteil des Bildungsangebotes in den Kommunen. Jedoch wird in fast allen Bundesländern ihren Schüler/innen und Mitarbeiter/innen jede Förderung und Unterstützung verwehrt. Fast alle Kommunen in Deutschland fördern nur ihr eigenes Institut und benachteiligen so die freien Musikschulen. Dadurch entsteht eine immense Finanzierungs- und Gerechtigkeitslücke, die zu Lasten der sozial benachteiligten Schüler und ihrer Familien, der Mitarbeiter und ihrer Familien und der musikalischen Bildung insgesamt geht. Wir fordern die Kommunen und Landesregierungen auf, endlich für Gerechtigkeit im Musikschulwesen zu sorgen.“

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Pressemitteilung Jahresstatisitik 2016

bdfm-Statistik-2016

20. September 2016

Verband der Freien Musikschulen reformiert sich

Aus dem Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen (bdpm) ist der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) geworden.

Im März 2016 hatte die Bundesversammlung des bdpm in Hannover die Neufirmierung in  „Bundesverband der Freien Musikschulen“ beschlossen. Nötig geworden ist dieser Schritt durch die zunehmende Vielfalt der im Verband vertretenen Musikschulen, von gemeinnützigen Einrichtungen wie eingetragenen Vereinen bis hin zu Privatschulen.

Bereits 1997 gegründet, hat sich der Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm e.V.) zu einem auf vielen Feldern aktiven Verband entwickelt, der sich in voller Verantwortung für die Kulturlandschaft in Deutschland und für eine Stärkung der freien Musikschullandschaft einsetzt.

In den letzten Jahren hat der Bundesverband der Freien Musikschulen vieles auf den Weg gebracht. Es wurden der Sozialfonds „Kids Love Musik“ sowie die bdfm-Akademie ins Leben gerufen. Der bdfm e.V. steht seinen Mitgliedern mit seinen bdfm-Beratern bei vielen Problemen kostenlos zur Seite. Politisch kämpft der bdfm für eine Teilhabegerechtigkeit in der Musiklandschaft, um den Zugang zu musikalischer Bildung auch sozial Benachteiligten flächendeckend zu ermöglichen.

Ein Thema, mit dem der bdfm e.V. sich seit Beginn intensiv beschäftigt, ist die Qualitätsentwicklung und -sicherung von Musikschulen und Musikinstituten. Auch im neuen Verbandsrahmen gibt es daher für Mitgliedsschulen die Möglichkeit, das Qualitätssiegel „Zertifizierte Musikschule im bdfm e.V.“ zu führen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Freie Musikschulen und -institute sind ein unabdingbarer Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaften in Deutschland. Ihre Bedeutung als tragende Säule des deutschen Musikschulwesens wird vielfach von Öffentlichkeit und Politik nicht anerkannt. Das zu ändern, hat sich der Bundesverband der Freien Musikschulen vorgenommen.

Durch die große Vielfalt der freien Musikschulen wird der bdfm e.V. auch in Zukunft ein vielseitiger Verband sein. Der Bundesverband der Freien Musikschulen ist auch weiterhin ein verlässlicher Partner: Für seine Mitglieder, für die Politik, für die anderen Musikverbänden und die Musikwirtschaft.

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Pressemitteilung

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