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RLP Wahlprüfsteine SPD

Antwort der SPD in Rheinland-Pfalz

1 Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Der Fokus in der rheinland-pfälzischen Kulturpolitik liegt seit Jahren auf den Aspekten der kulturellen Bildung und der kulturellen Teilhabe.

Und in diesem Kontext nehmen die öffentlichen Musikschulen eine wichtige und unverzichtbare Rolle ein.  Sie sind ein wichtiger Baustein in der kommunalen Bildungslandschaft, sie sind wichtig für die musikalische Bildung, für die frühkindliche Bildung und sie leisten in Rheinland-Pfalz im schulischen Bereich, insbesondere im Ganztagsschulbereich sehr wertvolle Arbeit.

Das Landesinteresse ist nicht auf einzelne Musikschulen gerichtet, sondern orientiert sich an einem flächendeckenden Angebot mit dem Ziel, möglichst allen Menschen in unserem Land eine musikalisch-kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.

2 Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Inhaltlich müssen vom Land institutionell geförderte Musikschulen:

a) ihrem kulturellen Bildungsauftrag gerecht werden,

b) eine Aufsicht über die Einhaltung der inhaltlichen Mindestvoraussetzungen für den Unterricht gewährleisten (Vorgaben des VdM),

c) in das jeweilige lokale und regionale Musikleben eingebunden sein

d) Personalverantwortung inklusive notwendiger Fortbildungen übernehmen.  

3 Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Eine Erhöhung der Leistungen aus dem Bildungspaket unterliegt den Regelungen des Bundes.

Der mtl. Förderbetrag für die soziale und kulturelle Teilhabe beträgt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr 15 €. Gemäß der Förderrichtlinie des Landes für die Musikschulen sind bei der Gebührengestaltung auch soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen (auf Antrag Sozialermäßigung). Zusammen mit den Leistungen aus dem Bildungspaket besteht damit auch sozialbenachteiligten Kindern und Jugendlichen ein kostengünstiger Zugang zur musikalischen Bildung.

4 Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen wäre die steuerliche Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Die Einkommenssteuer unterliegt dem Bundesrecht.

Eine steuerliche Absetzbarkeit von Musikunterricht hätte sicherlich einen fördernden Effekt für die Nutzung von musikalischen Bildungsangeboten und würde dem kulturpolitischen Ziel der Landesregierung entgegenkommen, möglichst allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu musikalischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Unter dem Aspekt, insbesondere Kindern und Jugendlichen auch aus einkommensschwachen und bildungsbenachteiligten Familien einen solchen Zugang zu ermöglichen, wäre dem unter Ziffer 3 gemachten Vorschlag den Vorzug zu geben.

5 In den Musikschulen gibt es derzeit viele prekäre Arbeitsverhältnisse, die auch die derzeitige Förderpraxis nicht beseitigt hat. Der bdfm fordert daher eine Förderung an die tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in einer Musikschule zu knüpfen.

Eine am Bedarf orientierte Erhöhung des Anteils an festangestellten Lehrkräften ist aus unserer Sicht begrüßenswert.

Die derzeitige Landesförderung für die kommunalen Musikschulen liegt bei durchschnittlich 7 % bezogen auf die Gesamtausgaben der rheinland-pfälzischen Musikschulen. Die Landesförderung an die tatsächlich sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse an einer Musikschule zu knüpfen, würde für die zuschussnehmende Musikschule die Ausgaben für das Personal erhöhen. Diese Kostensteigerung müsste vor allem von den Träger der Musikschulen bzw. den Gebührenzahlern übernommen werden und würde ggf. zu einer Verringerung der Nachfrage nach Musikunterricht führen.

5 Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Grundsätzlich ist der Vorschlag zu begrüßen. Vgl. hierzu die obigen Ausführungen.

6 Inwiefern setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ein?

Die derzeitige Regelung sieht die Befreiung von Musikschulen von der Umsatzsteuer vor. Grundsätzlich sollte daran festgehalten werden.

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