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BaWü Wahlprüfsteine Die Grünen

Antwort der Grünen in Baden-Württemberg

1. Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Im Jugendbildungsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Musikschulen gefördert werden. Dazu gehört zum einen eine professionelle Leitung. Zum anderen ist eine Förderung daran geknüpft, dass die Trägerschaft in kommunaler Hand liegt oder ihre Arbeit im Einvernehmen mit den kommunalen Stellen stattfindet. Das bedeutet: Schon heute ermöglicht das Jugendbildungsgesetz auch die institutionelle Förderung von Musikschulen in nicht-kommunaler Trägerschaft, sofern ein Einvernehmen mit der Kommune vorliegt. Darüber hinaus fördert das Land grundsätzlich nicht allein, sondern immer zusammen mit der Kommune bzw. dem Landkreis.

Wir wollen an diesen Kriterien festhalten. Denn eine enge Kooperation zwischen außerschulischen Bildungsträgern und den Kommunen ist uns wichtig. Eine Landesförderung für alle gemeinnützigen Musikschulen, wie sie der bdfm fordert, würde dem widersprechen. Dies würde zudem zusätzliche Zertifizierungserfordernisse nach sich ziehen.

In der vergangenen Legislaturperiode ist es uns gelungen, den tatsächlichen Fördersatz für die Personalkosten der Musikschulen im Haushalt auf 12,5 Prozent zu steigern. Wir sprechen uns dafür aus, diesen erhöhten Fördersatz im Jugendbildungsgesetz zu verankern und ihn mittelfristig, falls die Haushaltssituation dies zulässt, weiter zu erhöhen.

2. Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Die aktuellen Bedingungen für eine Förderung halten wir für zweckmäßig (vgl. Antwort 1). Zwei Dinge sind uns dabei besonders wichtig. Dazu gehört einerseits die Ko-Finanzierung durch die Kommunen. Und andererseits ist sicherzustellen, dass die Musikschulen verlässlich arbeiten und qualitativ hochwertige Angebote machen.

3. Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Wir unterstützen es als kurzfristige Lösung, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erhöhen. Allerdings handelt es sich dabei um Bundesrecht – das Land ist hier nicht zuständig. Perspektivisch setzen wir uns auf Bundesebene für eine umfassendere Kindergrundsicherung ein. Unser Ziel ist es, Kinderarmut zu verhindern und allen gesellschaftliche Teilhabe inklusive kultureller Bildung zu ermöglichen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

4. Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Ein solcher Vorschlag klingt auf den ersten Blick interessant. Allerdings müsste man ihn mit anderen Fragen abwägen. Dazu gehört der Wunsch nach einem möglichst schlanken Steuerrecht, das einfach zu handhaben ist. Zudem wäre es grundsätzlich nicht zielführend, allein den Musikunterricht steuerlich ansetzbar zu machen. Zwangsläufig müsste man bei einer solchen Regelung auch die Kosten für Ferienkurse, den Beitrag für Sportvereine oder den Nachhilfeunterricht in den Blick nehmen.

5.Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Die institutionelle Förderung der Musikschulen in Baden-Württemberg bezieht sich schon jetzt auf die Personalkosten. Es kann darüber nachgedacht werden, hier weitere Kriterien vorzusehen. Eine Ausdehnung der Förderung auf alle Musikschulen halten wir nicht für sinnvoll (vgl. Antwort 1).

6. Inwiefern setzen Sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ein?

Wir setzen uns grundsätzlich für ein klares und einfach handhabbares Steuerrecht ein. Eine Schlechterstellung des Musikunterrichts im Umsatzsteuergesetz gegenüber der bisherigen Handhabung lehnen wir ab.

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