Rechtsgutachten löst politische Diskussion aus
Der Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen hat im März 2015 ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Josef Ruthig veröffentlicht.
Inzwischen sind verschiedene Presseartikel zu diesem Thema erschienen. In den Landesmusikräten wird die Problematik diskutiert und der bdpm-Vorstand ist mit Landtags- sowie Bundestagsabgeordneten im Gespräch.
Zum Hintergrund:
Das Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, ob die aktuelle Regelung der Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien rechtlich haltbar ist. Bisher werden ausschließlich diejenigen Musikschüler mit kommunalen Mitteln und Landesmitteln unterstützt, die eine der kommunalen Musikschulen besuchen. Wenn Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien dagegen ihre Ausbildung an zertifizierten freien oder privaten Musikschulen absolvieren, sind diese bis auf die geringen Bildungs- und Teilhabegutscheine von weiterer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderpraxis in Rheinland-Pfalz gleicht der in anderen Bundesländern. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse des Gutachtens bundesweit von immenser Bedeutung. Mittlerweile erhalten ungefähr die Hälfte aller Musikschüler in Deutschland ihre musikalische Ausbildung an einer freien Musikschule oder im privaten Unterricht.
Das Gutachten beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche Anforderungen sich aus den bundesdeutschen und europarechtlichen Bestimmungen zukünftig für eine rechtskonforme Musikschulförderung ergeben.
Die Kernergebnisse des Gutachtens:
- Die derzeitige Ausgestaltung der Musikschulförderung ist verfassungsrechtlich problematisch. Sie ist gleichheitswidrig und intransparent. Sie erzeugt keine Teilhabegerechtigkeit. – Durch die derzeitige Förderpraxis wird im tatsächlichen Ergebnis der Zweck, sozial Benachteiligte, besonders Begabte oder Schüler mit Einschränkungen zu fördern, nicht erreicht.
- Das derzeitige System ist nicht auf die Förderung bedürftiger oder begabter Schüler ausgerichtet, sondern einseitig auf den Erhalt eines kommunalen Musikschulsystems.
- Einer großen Zahl von Musikschülern wird durch die beschriebenen landespolitischen Regelungen der Zugang zu staatlicher Förderung verwehrt.
- Es bestehen erhebliche und begründete Zweifel daran, dass die derzeitige Förderungspraxis einer europarechtlichen Überprüfung standhalten würde.
Der Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen erhebt vor diesem Hintergrund nun deutliche Forderungen an die Politik.
„Wir erwarten sowohl von den Landesregierungen als auch von den Kommunen, dass sie die unerträgliche Diskriminierung unserer Musikschülerinnen und Musikschüler beenden.
Sowohl Kommunen als auch Länder müssen Unterrichtskosten – gerade für Schüler aus sozial benachteiligten Familien – in gleicher Weise bezuschussen, unabhängig von der jeweiligen Schulträgerschaft. Das funktioniert bei Kindergärten und bei allgemeinbildenden Schulen bereits seit Jahrzehnten!“, so Mario Müller, Vorsitzender des Musikschulverbandes.
„Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss freie und private Musikschulen endlich als das behandeln, was sie schon lange sind: die zweite Säule der Musikschullandschaft. Wir werden mit diesem Gutachten im Rücken nicht mehr ruhen, bis das Prinzip der Teilhabegerechtigkeit auch in der Musikschullandschaft gilt. Wir fordern die Politik auf, endlich aktiv zu werden“, ergänzt Max Op den Camp, politischer Sprecher und Bundesvorstandsmitglied.