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Wahlprüfsteine Die Grünen

Die Antworten des Bündnis 90 Die Grünen

Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Siehe Antwort auf Frage 2.

Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet:
Musikschulen sind wichtige Akteure einer vielfältigen Bildungslandschaft und leisten mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung der Gesellschaft. Wir GRÜNE unterstützen die öffentliche Förderung von Musikschulen im Rahmen der institutionellen Musikpflege und möchte diese auf allen Ebenen erhalten und weiterentwickeln. Dabei wollen wir zwischen öffentlichen Musikschulen, die als gemeinnützige Einrichtungen wichtige bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitische Aufgaben wahrnehmen, und privaten Musikschulen differenzieren und die unterschiedlichen Rechtsformen, mögliche Gewinnorientierung und unterschiedlichen Betätigungsfelder angemessen berücksichtigen.

Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Wir GRÜNE unterstützen den Vorschlag, die Förderung von Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erhöhen, zu denen auch Bildungsgutscheine für Musikunterricht gehören. Wir wollen dafür sorgen, dass in einem reichen Land wie Deutschland kein Kind mehr in materieller und kultureller Armut aufwachsen muss. Mit einer Kindergrundsicherung wollen wir das Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Leistungen für Bildung und Teilhabe, beispielsweise für Musikunterricht, müssen unkompliziert beantragt werden können und so erhöht werden, dass damit ein qualitativ hochwertiges Angebot musikalischer oder anderer kultureller Bildung für alle zugänglich wird.

Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Eine generelle steuerliche Absetzbarkeit von Musikunterricht ist aus unserer Sicht nicht der geeignetste Weg zur Unterstützung. Bei Steuersenkungen, die nicht gezielte Investitionen fördern, lässt sich häufig beobachten, dass sie nur eine geringe Lenkungswirkung entfalten. Zum einen würde die steuerliche Entlastung die Nachfragenden und nicht die Anbietenden entlasten und zum anderen würde die Absetzbarkeit in großem Umfang die Menschen entlasten, die es sich ohnehin schon leisten können, Musikunterricht in Anspruch zu nehmen. Da steuerliche Entlastungen aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs gut verdienende Menschen deutlich stärker entlasten als Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – und Geringverdienende gar nicht -, schätzen wir GRÜNE die Lenkungswirkung gering ein und halten sie für nicht sozial ausgewogen. Für ein gerechteres Steuerrecht müssen jedoch bei allen Maßnahmen die politische Steuerungswirkung sowie mögliche soziale Effekte umfassend berücksichtigt werden.

Der bdfm fordert eine Förderung an die tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in einer Musikschule zu knüpfen. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Wir GRÜNE halten sozialversicherte Beschäftigung unbedingt für unterstützenswert. Welche und wie viele Stellen allerdings tatsächlich für eine Förderung vorausgesetzt werden, müssen jedoch die Länder und Kommunen entscheiden.

Die aktuellen Statusfeststellungskriterien erschweren die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen aufgrund drohender Scheinselbstständigkeit. Wie wollen Sie sich für rechtssichere Beschäftigung von soloselbstständigen Musiker*innen als Honorarkräfte an Musikschulen sorgen?

Wir GRÜNE wollen das Statusfeststellungsverfahren reformieren. Wir setzen uns dafür ein, dass es Scheinselbständigkeit besser erkennt. Zudem wollen wir das Verfahren transparenter, schneller und rechtssicherer gestalten. Hierzu müssen die im Gesetz zu allgemein formulierten Kriterien durch einen differenzierten Katalog ergänzt werden. Außerdem sind die gesetzlich formulierten Abgrenzungskriterien im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht zu vereinheitlichen, um mögliche Doppel- bzw. Dreifachprüfungen zu vermeiden.

Der bdfm fordert – auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen – eine generelle Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht. Unterstützen Sie diese Forderung?

Das nationale Umsatzsteuerrecht muss grundsätzlich im Einklang mit EU-Vorgaben stehen. Bei der Entscheidung über die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht gilt es darüber hinaus, die politische Steuerungswirkung sowie mögliche soziale Effekte umfassend zu berücksichtigen.

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