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Wahlprüfsteine CDU / CSU

Die Antworten der CDU / CSU

Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Die Musikförderung ist und bleibt der Schwerpunkt der Kulturförderung des Bundes. Der Bund ist an dieser Stelle ein verlässlicher Partner der Länder. Da es vorrangig den Ländern obliegt, im Rahmen ihrer Kulturhoheit Musik zu fördern, hat die institutionelle Förderung von Musikschulen in der Landes- und Kommunalpolitik der Union einen hohen Stellenwert.

Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

CDU und CSU sind der Auffassung, dass es sinnvoll ist, Musikschulen auf Landes- und kommunaler Ebene durch die Vernetzung mit Schulen und Jugendverbänden zu fördern.

Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Der Bildungsgutschein ist ein wichtiges Instrument, sozialbenachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik zu eröffnen. Wenn wir an die Zeit nach der Pandemie denken, ist es von großer Bedeutung, diesen Kindern und Jugendlichen wieder Räume zu erschließen, die ihrer seelischen Entwicklung und Entfaltung guttun. Für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ist das Musizieren ein wichtiges Element für mehr Integration.

Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

CDU und CSU planen nicht, die steuerliche Absetzbarkeit von Musikunterricht zu ermöglichen.

Der bdfm fordert eine Förderung an die tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in einer Musikschule zu knüpfen. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

CDU und CSU begrüßen grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Weiteren Belastungen von Musikschulen stehen wir kritisch gegenüber.

Die aktuellen Statusfeststellungskriterien erschweren die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen aufgrund drohender Scheinselbstständigkeit. Wie wollen Sie sich für rechtssichere Beschäftigung von soloselbstständigen Musiker*innen als Honorarkräfte an Musikschulen sorgen?

Wir werden Scheinselbstständigkeit verhindern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber schaffen. Daher haben wir in einem ersten Schritt noch 2021 das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige vereinfacht und beschleunigt. Die Auswirkungen werden wir genau beobachten und falls nötig Anpassungen vornehmen. Die personelle Ausstattung der Clearingstelle wollen wir verbessern.

Der bdfm fordert – auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen – eine generelle Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht. Unterstützen Sie diese Forderung?

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Arbeit privater Musikschulen umsatzsteuerbefreit bleibt. Daher stehen wir auch in Zukunft zur Umsatzsteuerfreiheit für Angebote musikalischer Bildung.

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