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Wahlprüfsteine Die Linke

Die Antworten der Linken

Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Wir stehen zum Slogan “Musische Bildung für alle!” und wollen deshalb die institutionelle Förderung von Musikschulen stärken und ausbauen. Hierfür muss jedoch Bildungs- und Kulturpolitik anders gestaltet werden. In diesem Sinne wollen wir das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern beenden und Kultur als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, um den kooperativen Kulturföderalismus zu stärken. Musikschulen leisten einen zentralen Beitrag zur kulturellen Bildung. Für DIE LINKE. ist der Zugang zu kultureller Bildung essenziell, um sich dem bislang nicht erreichten Ziel gesellschaftlicher Teilhabegerechtigkeit zu nähern. Allen voran weckt musisch-ästhetische Bildung intellektuelle, kreative und emotionale Fähigkeiten und fordert Selbstentfaltung wie auch schöpferisches Tätigsein in Gemeinschaft. Musik spricht alle an, fernab von Sprache, Region und sozialökonomischer Herkunft, und ist eine universale Sprache.

Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Öffentliche Bildungseinrichtungen sollten eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie ihren Lehrkräften zunehmend Anstellungsverhältnisse anbieten, statt Honorarverträge. Angesichts der komplexer werdenden Aufgaben müssen die Lehrkräfte auch angemessen tariflich eingruppiert werden. Qualifizierte Fachkräfte sollten beständig musikalische Bildungsangebote anbieten und mit anderen Bildungseinrichtungen wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten kooperieren. Öffentliche Bildungseinrichtungen müssen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und daher Räume für interkulturelle Musikpraxen öffnen. Institutionell geförderte Bildungseinrichtungen müssen stärker die Belange von divers-kulturellen Hintergründen berücksichtigen sowie die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Als Orte kultureller Bildung müssen Musikschulen aktiv Ausgrenzung und Barrieren abbauen und ein respektvolles und kreatives Lernklima schaffen. Im gemeinsamen Musizieren wird auch gemeinsames Miteinander gelebt und gelernt.

Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Hürden zu Bildung sollten möglichst niedrig gehalten und der Zugang zu Bildung sollte bedarfsgerecht ermöglicht werden, um kulturelle Teilhabe und Bildung für alle zu sichern. Der Zugang sollte unbürokratisch und vor allem diskriminierungsfrei sein. Anstelle von Gutscheinen oder antragsbasierten Förderprogrammen setzen wir uns dafür ein, dass Sozialleistungen entsprechend erhöht werden. Die Angebote für Kinder und Jugendliche zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur persönlichen Entwicklung wollen wir ausbauen – barrierefrei, lebensnah und möglichst gebührenfrei. Die Kommunen sind entsprechend finanziell zu unterstützen, um Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Sportanlagen, Frei- und Hallenbäder, Kultur- und Bildungseinrichtungen vorzuhalten und stärker auf die Bedürfnisse der jungen Menschen auszurichten.

Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Sofern eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Besuch einer Musikschule der eigenen beruflichen Aus- oder Weiterbildung dient, spricht für DIE LINKE nichts gegen die steuerliche Absetzbarkeit. Andernfalls ist der Besuch einer Musikschule eindeutig der sog. privaten Sphäre zuzuordnen, deren Kosten grundsätzlich steuerlich nicht zu berücksichtigen sind. Von einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der Musikschulbeiträge würden vor allem diejenigen profitieren, die sich das leisten können. Und diese profitieren davon umso mehr, desto höher ihr Einkommen ist. Daher würde die generelle Einführung der Abzugsfähigkeit von Musikschulbeiträgen einer Umverteilung von unten nach oben Vorschub leisten, die wir ablehnen. DIE LINKE will grundsätzlich faire Entlohnung und soziale Absicherung, aber auch mehr Transparenz und Mitbestimmung im Bereich der Kultur und Kreativwirtschaft durchsetzen. Tarif- und Mindestlöhne müssen eingehalten werden. Erforderlich sind u.a. branchenspezifische Mindesthonorarregelungen, die bundesweit gelten.

Der bdfm fordert eine Förderung an die tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in einer Musikschule zu knüpfen. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Die LINKE setzt sich grundsätzlich für einen umfassenden Sozialversicherungsschutz und gerechte Entlohnung ein. So fordern wir geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und eine Überführung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wollen die Tarifbindung stärken und unterstützen ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene, damit öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen.

Die aktuellen Statusfeststellungskriterien erschweren die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen aufgrund drohender Scheinselbstständigkeit. Wie wollen Sie sich für rechtssichere Beschäftigung von soloselbstständigen Musiker*innen als Honorarkräfte an Musikschulen sorgen?

DIE LINKE will, dass klare Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war. Von abhängiger Beschäftigung ist auszugehen, wenn drei der folgenden Kriterien erfüllt sind: mit Ausnahme von Familienangehörigen keine Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer; Aufträge regelmäßig nur für einen Auftraggeber; Arbeitsleistungen typisch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber; Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers; kein unternehmerischer Auftritt am Markt; Auftragstätigkeit inhaltsgleich mit einem zuvor bestehenden Beschäftigungsverhältnis.

Der bdfm fordert – auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen – eine generelle Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht. Unterstützen Sie diese Forderung?

DIE LINKE spricht sich klar gegen Bildungsschranken und für die Förderung lebenslangen Lernens aus. Wir sind daher u.a. dafür, § 4 Nr. 21 UStG großzügig auszulegen, weil man bezüglich einer Umsatzsteuerbefreiung in der Regel nicht um eine Einzelfallprüfung herumkommt. Alles in allem lehnen wir hier eine Engführung der steuerlichen Begünstigung auf die ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ ab: Eine solche Abgrenzung ist extrem interpretations- und streitanfällig. Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – und damit Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.

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