Skip to content

Wahlprüftseine SPD

Die Antworten der SPD

Welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die institutionelle Förderung von Musikschulen?

Teilhabe an Kunst und Kultur ist ein Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und Integration. Kulturelle Bildung ist daher eine Querschnittsaufgabe zwischen Kulturpolitik, Jugendpolitik und Bildungspolitik. Dazu zählt auch die wichtige Arbeit der freien Musikschulen. Wir wollen, dass der Bund sie auch in Zukunft mit Programmen wie etwa „Kultur macht stark“ fördert. Es geht um die Sicherstellung von Verfügbarkeit kultureller Angebote als grundlegender und nachhaltiger Bestandteil von schulischer und außerschulischer Bildung sowie um deren hohe Qualität von Programmen und Projekten, deren Konzeption und Vermittlung.

Welche Bedingungen müssen Ihrer Ansicht nach mit der institutionellen Förderung von Musikschulen verbunden sein?

Die Bedingungen für die Förderung von Musikschulen sind aufgrund der Zuständigkeit der Länder für das Thema Bildung vor allem über die Ministerien der Länder vorgegeben.

Der Bildungsgutschein wäre eine wirksame Förderung musikalischer Bildung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, wenn der Förderbetrag erhöht würde. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Die SPD hat sich erfolgreich für eine Erhöhung des Teilhabebetrags im Bildungs- und Teilhabepaket eingesetzt und hält eine weitere Erhöhung für denkbar. Wir wollen, dass auch sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche den Zugang zur Musik erfahren. Die Zeit der Pandemie war insbesondere für Kinder und Jugendliche sehr belastend. Umso wichtiger ist es, dass sie jetzt wieder die Möglichkeit haben auch in ihrer Freizeit Angebote zur persönlichen Entwicklung wahrzunehmen und am Musizieren Spaß zu haben. Unser Ziel ist es, dass Kinder selbstbestimmt und ohne Barrieren ihre Freizeitaktivitäten gestalten können. Mit einer Teilhabekarte wollen wir Kindern diskriminierungsfrei und niederschwellig Zugang zu Einrichtungen von Bildung, Kultur, Sport und Freizeit sowie zu Mobilität ermöglichen.

Eine Unterstützung aller musikpädagogisch Tätigen, wäre die steuerlichen Absetzbarkeit von Musikunterricht. Was halten Sie von diesem Fördermodell?

Die SPD will Bildung und Teilhabe von Kindern unter anderem im Rahmen einer Kindergrundsicherung fördern. Allen Kindern wird so der Zugang zu Bildung und kulturellen Leistungen ermöglicht, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Der Höchstbetrag wird sich an den Ausgaben von Familien mit mittleren Einkommen für Bildung und Teilhabe orientieren und auf diese Weise mehr Kindern Zugang zu Musikunterricht ermöglichen. Eine gesonderte steuerliche Absetzbarkeit von Musikunterricht unterstützen wir hingegen nicht, weil davon besonders diejenigen Familien mit hohen Einkommen profitieren würden.

Der bdfm fordert eine Förderung an die tatsächlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in einer Musikschule zu knüpfen. Unterstützen Sie den Vorschlag, sozialversicherungsabhängige Arbeitsverhältnisse an Musikschulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – zu fördern?

Die SPD wird sich weiterhin im Bund, Ländern und in den Kommunen insbesondere für die Förderung von Musikschulen einsetzen, die ihre Mitarbeiter:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Der Bund fördert beispielsweise durch das Programm „Kultur macht stark“ die außerschulische kulturelle Bildung. Der Verband deutscher Musikschulen ist hier ein starker Partner. Wir wollen das Programm fortsetzen, da Teilhabe an Kunst und Kultur ein Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen ist.

Die aktuellen Statusfeststellungskriterien erschweren die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen aufgrund drohender Scheinselbstständigkeit. Wie wollen Sie sich für rechtssichere Beschäftigung von soloselbstständigen Musiker*innen als Honorarkräfte an Musikschulen sorgen?

Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass das Statusfeststellungsverfahren gesetzlich weiterentwickelt wurde. Die gesetzliche Regelung schützt Erwerbstätige und ihre Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung. Künftig wird eine Clearingstelle nur noch über den Erwerbsstatus Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit als Element einer möglichen Versicherungspflicht entscheiden (sog. Elementenfeststellung). Dadurch wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt und die Beteiligten sowie die Verwaltung von bürokratischem Aufwand entlastet. Mit der neuen gesetzlichen Möglichkeit künftig bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit (Prognoseentscheidung) den Erwerbsstatus festzustellen, können die Vertragsbeteiligten frühzeitiger als bisher Rechtssicherheit erhalten. Für gleiche Auftragsverhältnisse kann mittels einer gutachterlichen Äußerung (Gruppenentscheidung) frühzeitig Klarheit über den Erwerbsstatus gewährt werden. Auch soll es deshalb eine umfassende Prüfkompetenz der DRV, sowie ein Antragsrecht für am Auftragsverhältnis beteiligte Dritte geben, sofern diese als Arbeitgeber in Betracht kommen. Die Beteiligten können künftig eine mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren beantragen.

Der bdfm fordert – auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen – eine generelle Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht. Unterstützen Sie diese Forderung?

Die Leistungen von Musikschulen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Die SPD setzt sich für eine möglichst breite Umsatzsteuerbefreiung ein. Musikschulen, die auf die Aufnahmeprüfung an der Fachhochschule oder Hochschule für Musik vorbereiten, sollen deshalb zu den berufsbildenden Einrichtungen gehören.

An den Anfang scrollen
Suche