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Stärkung des Rechts auf Selbstständigkeit

Gründungsmotiv und wichtiges Ziel des Bundesverbandes der Freien Musikschulen ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Musikschulen.

Hierzu gehört auch das Recht auf Selbstständigkeit. Freiberufliche Musiker:innen bereichern den Unterricht mit wertvollen Impulsen. Ihre Freiheit bei der Wahl des Arbeitsverhältnisses darf nicht eingeschränkt werden.

In der Diskussion um Honorartätigkeiten an Musikschulen bezieht der bdfm klar Stellung: Honorartätigkeiten sind wichtiger Bestandteil für die musikalische Bildung. Honorarkräfte und ihre Auftraggeber benötigen ein verlässliches, transparentes und einfaches Regelsystem, das ihre Zusammenarbeit planbar und angstfrei gestaltet.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dies nicht gewährleistet ist.

Ein schnelles Verfahren zur Feststellung der Freiberuflichkeit

Als Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände hat der bdfm an einem weit beachtetem Positionspapier mitgearbeitet, das ein schnelles, rechtssicheres Verfahren zur Feststellung der Freiberuflichkeit vorstellt.

Ein ausreichendes Honorar (Im Vergleich zum Mindestlohn und vor allem auch dem Bruttolohn vergleichbar qualifizierter und erfahrener Arbeitnehmer deutlich höheres Stundenhonorar (Vorsorgefähigkeit)) und der Nachweis der Altersvorsorge sind laut der bagsv die wichtigsten Kriterien, um sozial Schutzbedürftige vor Ausbeutung zu schützen. Diese Kriterien ermöglichen Schnellprüfungen und vereinfachen die Verwaltung erheblich.

Zur Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit fordert die bagsv, dass die Prüfung zukunftsgerichtet ist. Der mit Ende 2007 abgeschaffte §7b SGB IV muss wieder eingeführt werden.

(vertiefende Infos unter https://www.freie-musikschulen.de/reform-des-statusfeststellungsverfahren/)

Beachtung der gesamtunternehmerischen Persönlichkeit

Eine wichtige Erkenntnis aus den raktuellen Prüfverfahren ist, dass der Fokus auf das einzelne Arbeitsverhältnis nicht zielführend ist. Der Blick muss auf die gesamtunternehmerische Persönlichkeit des Auftragnehmers gerichtet werden.

Nicht nur in der Musik gilt: Eine Vielfalt der Tätigkeiten gehört zu einer künstlerischen Persönlichkeitsentwicklung und einer selbstbestimmten Existenzsicherung.

Wertschätzung von musikalischen Bildungsleistungen

Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich für die Anerkennung musikalischer Bildungsleistungen ein. Die Wertschätzung von Musikunterricht ist eine entscheidende Forderung.

Unterrichtsgebühren müssen Honorare oder Löhne ermöglichen, die den Lehrenden auch im Alter eine Existenz sichern. Angemessene Honorare schützen die Solidargemeinschaft.

Zwei Forderungen des Bundesverbandes verbessern Chancengleichheit und Arbeitsbedingungen in der musikalischen Bildung:

  1. Eine Erhöhung des Bildungs- und Teilhabepakets von 15 auf 50 Euro würde sozial benachteiligten Familien die Teilnahme an musikalischen Angeboten ermöglichen.
  2. Die steuerliche Absetzbarkeit der Musikschulbeiträge würde Familien mit mittlerem Einkommen entlasten.

Die Finanzierung musikalischer Bildung würde erleichtert. Mehr Menschen könnten sich und ihre Kinder für Musikunterricht anmelden.

(siehe auch https://www.freie-musikschulen.de/politische-forderungen-des-bundesverbandes-der-freien-musikschulen/)

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