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Lösungsvorschläge für eine Reform des Statusfeststellungsverfahren

Der Bundesverband der Freien Musikschulen engagiert sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv). In der bagsv arbeiten rund 35 Berufs-/Selbstständigenverbände und -initiativen zusammen. Sie haben insgesamt über 100.000 Mitglieder und spiegeln eine große Bandbreite an Branchen, Berufen und Einkommenshöhen wider.

Wir setzen uns für eine rechtssichere, planungssichere und branchenübergreifende Lösung bei der Anerkennung der selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ein.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) veröffentlicht ihr Positionspapier „Rechtssicherheit für Selbstständige – für eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahren“.

Darin formuliert sie Positivkriterien, die branchenübergreifend gelten sollten:

  1. Im Vergleich zum Mindestlohn und vor allem auch dem Bruttolohn vergleichbar qualifizierter und erfahrener Arbeitnehmer deutlich höheres Stundenhonorar (Vorsorgefähigkeit)
  2. Bestehen einer ausreichenden Altersvorsorge, in jedem Fall erfüllt bei (Schnellprüfung):
    1. Freiwilliger einkommensabhängiger Einzahlung in die DRV oder
    2. aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit oder als Pflichtmitglied der Künstlersozialversicherung
    3. im Fall nebenberuflicher Selbstständigkeit (durch GKV festzustellen) oder
    4. Erfüllung der Bedingungen der geplanten Altersvorsorgepflicht
  3. Bestehen einer Kapitalgesellschaft
  4. Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
  5. Mehrere Auftraggeber bzw. keine Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber
  6. Nachweis über Spezialwissen
  7. Nachweis der Absicherung gegen branchen- oder berufstypische Risiken
  8. Werkvertrag bzw. überwiegend erfolgsabhängige Bezahlung (aber kein Negativkriterium!)
  9. Nachweis über die Mitgliedschaft in einem (oder mehreren) Branchen-/Berufsverbänden
  10. Eidesstattliche Versicherung über die freiwillige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  11. Meldung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt
  12. Nachweis einer Krankenversicherung

Das SFV muss sich auf die Aspekte – Vorsorgefähigkeit und tatsächliche Vorsorge – fokussieren und entsprechende Entscheidungskriterien zur Grundlage haben

Nach Einschätzung der bagsv gilt: Ein ausreichend hohes Honorar (Vorsorgefähigkeit) und der Nachweis der tatsächlichen Altersvorsorge sind die zwei am höchsten zu wertenden Positivkriterien, die sicher stellen, dass sozial Schutzbedürftige vor Ausbeutung geschützt werden. Daraus ergeben sich Möglichkeiten zu Schnellprüfungen, die zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen können. Bei Erfüllung eines der folgenden Kriterien muss von einem SFV abgesehen werden.

  1. freiwilliger einkommensabhängiger Einzahlung in die DRV oder
  2. aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit oder als Pflichtmitglied der Künstlersozialversicherung
  3. im Fall nebenberuflicher Selbstständigkeit (durch GKV festzustellen) oder
  4. d) Erfüllung der Bedingungen der geplanten Altersvorsorgepflicht

Andernfalls können die weiteren, gut operationalisierbare Positivkriterien angewandt werden, die Ausdruck von unternehmerischem Risiko bzw. der Freiwilligkeit (und damit auch implizit Weisungsfreiheit) der Selbstständigkeit sind.

Zur Schaffung von Rechts- und damit Planungssicherheit von Auftraggebern fordert die bagsv, dass die Prüfung nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft gerichtet ist. Daher muss mit Blick auf Sanktionen der mit Ende 2007 abgeschaffte §7b SGB IV wieder eingeführt werden.

Dass vollständige Positionspapier mit Erläuterungen und Hintergrundinformationen können Sie hier downloaden:

240930_Positionspapier_BAGSV

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