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Kooperation mit der Bezirksregierung Köln: Vereinfachtes Prozedere zur Befreiung von der Umsatzsteuer

Aktuell besteht eine Kooperation mit der Bezirksregierung Köln: Wer ein aktuelles Zertifikat des bdfm vorlegen kann, darf auf ein vereinfachtes Verfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer hoffen: Das bdfm-Zertifikat zeigt der Bezirksregierung, dass die zertifizierten Musikschulen eine hohe Qualität nicht nur im pädagogischen Bereich bieten, sondern auch formale Kriterien berücksichtigen, die Voraussetzung für eine Befreiung von der Umsatzsteuer sind.

Geplant sind Gespräche mit anderen NRW-Bezirksregierungen, um auszuloten, ob sie diese Praxis möglicherweise auch einsetzen können.

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