Der Bundesverband der Freien Musikschulen wehrt sich gegen die Einstufung von Musikschulen als reine Freizeit- und Unterhaltungseinrichtung.
Musikschulen sind schulergänzende Institutionen und müssen als anerkannte Bildungsangebote geöffnet bleiben.
Anders als nach der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 zu erwarten war, haben die Länder Hesssen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen die Musikschulen am 2. November geschlossen.
Diese drei Bundesländer schließen damit anerkannte Bildungseinrichtungen, die als wichtige schulergänzende Institutionen der Aubildung und somit der Vorbereitung auf ein Studium im musikalischen Bereich dienen.
Die Regierungen dieser drei Bundesländer müssen sich fragen lassen, wie sie den zu erwartenden Verwüstungen im Musik- und Kulturbereich begegnen wollen, wenn sie einem Großteil der Jugend den Zugang zu einer musikalischen Bildung verwehren.