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Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich für ein modernes Musikschulfördergesetz in Berlin ein

Der Bundesverband der Freien Musikschulen begrüßt die Absicht des Berliner Senats ein Musikschulfördergesetz auf den Weg zu bringen. Als Vertreter der freien Musikschulszene betont der Bundesverband der Freien Musikschulen die Wichtigkeit dessen, dass auch die Förderung der freien Musikschulen Bestandteil des Berliner Musikschulgesetzes sein muss.

Für eine gerechte Förderung freier und bezirklicher Musikschulen in Berlin

Als Beispiel hierfür kann die im neuen Kulturgesetzbuch NRWs genannte Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken genannt werden. Das Kulturgesetzbuch NRW stellt mit der gesetzlichen Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken ein klares Bekenntnis zu diesen wichtigen Orten kultureller Bildung dar. Im Bereich der Musikschulen werden klare Kriterien zur Qualitätssicherung als Voraussetzung für eine Förderfähigkeit durch das Land definiert – unabhängig von der Trägerschaft.

Hierzu Mario Müller, Vorstandsvorsitzender des bdfm: „Institutionelle Förderung von Musikschulen ist ein gesellschaftliches Bekenntnis zur Förderung musikalischer Bildung und der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen. Eine sozialverträgliche Förderung bedarf umfassender Kriterien und darf niemanden ausschließen.“

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