Aktivrente: Steuerfreibetrag nur für Angestellte – Selbstständige bleiben außen vor
Der Bundesverband der Freien Musikschulen sieht das neue Aktivrentengesetz der Bundesregierung kritisch und zeichnet die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) mit.
Die Aktivrente in ihrer jetzigen Form benachteiligt Selbstständige und widerspricht dem Prinzip fairer Besteuerung.
Die Bundesregierung plant mit dem neuen Aktivrentengesetz einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich für Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten – allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Selbstständige sind ausgeschlossen, obwohl sie ebenso lange und engagiert im Berufsleben stehen. Trotz intensiver Proteste bestätigt der aktuelle Referentenentwurf vom 9. Oktober 2025 diesen Ausschluss.
Die Stellungnahme der BAGSV zu dem Referentenentwurf
Die Verbände hatten nur 24 Stunden Zeit , um eine Stellungnahme auf den Referentenentwurf zu geben. Die Stellungnahme lässt sich hier downloaden.
