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Teilhabegerechtigkeit

ldfm-Vorstand trifft Abgeordnete im Nordrhein-Westfälischen Landtag

Bisher werden ausschließlich Musikschüler mit kommunalen Mitteln und Landesmitteln unterstützt, die eine der kommunalen Musikschulen besuchen. Mittlerweile erhält ungefähr die Hälfte aller Musikschüler in Deutschland ihre musikalische Ausbildung an einer freien Musikschule oder im privaten Unterricht. Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, die eine Ausbildung an zertifizierten freien oder privaten Musikschulen absolvieren, sind bis auf die geringen Bildungs- und Teilhabegutscheine von weiterer Förderung ausgeschlossen.

Um auch diesen Familien die Chance zu geben, durch eine Förderung am kulturellen Leben teilnehmen zu können, hat der ldfm-NRW bereits in 2016 eine „Runder-Tisch“-Initiative zur „Teilhabegerechtigkeit“ gestartet: Abgeordnete fast aller Fraktionen sowie Vertreter der Verbände VDM, DTKV, des Landesmusikrates sowie des Deutschen Städtetages waren vertreten. Ende 2017 hat der ldfm das Gespräch wieder aufgenommen und mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Bildung, der CDU-Abgeordneten Kristin Korte, Entwicklungen, Vorschläge und Forderungen für mehr Teilhabegerechtigkeit aufgezeigt. Gespräche mit weiteren Fraktionen werden folgen.

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