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Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich für eine bundeseinheitliche Öffnungsstrategie für Musikschulen ein

Seit einem Jahr ist in keinem Bundesland Musikunterricht in gewohnter Form erlaubt. Die Coronaverordnungen der Bundesländer unterscheiden sich im Bezug auf die Verbote von Präsenzunterricht in den Musikschulen in unüberschaubarer Vielfalt. Die Verbotsvarianten werden seitens der Landesregierungen nicht ausreichend erklärt und sie lassen sich auch nicht mit dem regionalen Infektionsgeschehen begründen – sie erscheinen daher willkürlich.

Die einzige erkennbare Legitimation ist der berechtigte Wille, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Bundesverband der Freien Musikschulen teilt diesen Willen uneingeschränkt.

Frühzeitig hat der Bundesverband der Freien Musikschulen einen Hygiene- und Infektionsschutzplan entwickelt. Seine Mitgliedsschulen haben unverzüglich Onlineunterricht angeboten. Viel wurde in Infektionsschutzmaßnahmen investiert, um unter größter Achtsamkeit Präsenzunterricht gemäß den Coronaverordnungen anbieten zu können. Diese Möglichkeit wird den Musikschulen von vielen Landesregierungen seit Monaten genommen.

Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert eine einheitliche Öffnungsstrategie für den Präsenzunterricht in Musikschulen nach überzeugenden Regeln

Präsenzunterricht in Musikschulen muss, abgestimmt auf seine spezifischen Eigenarten , möglich sein. Ein Verbot muss auf klar definierten und begründeten Regeln beruhen. Diese müssen einheitlich gelten.

In das Regelwerk einfließen müssen die vorhanden Studien zu Infektionsrisiken, Abhängigkeit der Raumbedingungen, der ausgeübten Tätigkeiten, Personenzahl, Infektionsschutzmaßnahmen etc.. Weiterhin zu berücksichtigen sind vorhandene Testpflichten und Fortschritte bei den Impfungen.

Berufsverbote allein auf Grundlage von Inzidenzwerten und einer Unterteilung in relevante und nicht relevante Berufsgruppen sind äusserst fragwürdig. Erfolgen sie zudem in einem Staat uneinheitlich und scheinbar willkürlich, zerstören sie das Vertrauen in die Legislative und die Staatsgemeinschaft.

Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert, den Präsenz-Einzelunterricht unabhängig vom Inzidenzwert zu ermöglichen

Das Verbot des Einzelunterrichts in Musikschulen, bei gleichzeitiger Zulassung anderer Dienst- oder Bildungsleistungen oder Privatmusiklehrern, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Daher fordert der Bundesverband der Freien Musikschulen, auf Grundlage der oben genannten Überlegungen, eine bundesweite Zulassung des Einzelunterrichts in Musikschulen. Die freie Wahl zwischen Präsenz- und Onlineunterricht muss den SchülerInnen und LehrerInnen überlassen werden.

Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert die Zulassung von Kleinstgruppenunterricht in Abhängigkeit von der Öffnung der allgemeinbildenden Schulen

Gruppenunterricht an Musikschulen findet in der Regel mit Kindern und Jugendlichen statt. Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert in Abhängigkeit von der Öffnung der allgemeinbildenden Schulen und Kitas die Zulassung von Kleinstgruppenunterricht.

Der Bundesverband der Freien Musikschulen hält die Vielzahl und sich widersprechenden Verbote für rechtlich bedenklich

Der Bundesverband der Freien Musikschulen glaubt an den Willen unser Regierungen, die Coronakrise nach bestem Wissen und Gewissen zu meistern. Sein Dank richtet sich an alle Politiker, die dem Wohl unseres Landes verpflichtet sind und sich dieser schwierigen Aufgabe annehmen.

Dennoch: Die teilweise willkürlich erscheinenden Verbote von Präsenzunterricht in Musikschulen werfen rechtliche Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Sie verursachen Zweifel an der Legislativen, fehlende Akzeptanz der Betroffenen und daraus resultierende Rechtsklagen.

Eine wirksame Strategie zur Bekämpfung der Coronapandemie bedarf einer gerechten und verständlichen Lastenteilung. Sie darf nicht aufgrund fehlender Akzeptanz und juristischen Streitigkeiten scheitern.

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