VG Musikedition

Die VG Musikedition ist – wie die GEMA – eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt im Auftrag von Verlagen, Komponisten, Textdichtern und Herausgebern als staatlich anerkannte Treuhänderin zahlreiche Urheberrechte und Vergütungsansprüche wahr, die aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nur kollektiv, also von einer Verwertungsgesellschaft, wahrgenommen werden können. Damit haben Musiknutzer die Möglichkeit, geschützte Werke und Ausgaben auf einfache Art und Weise legal zu verwerten.
Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ist die grafische Vervielfältigung von Werken der Musik, also das Kopieren (Vervielfältigen) von Noten und Liedtexten, fast ausnahmslos verboten. Die wenigen bestehenden Ausnahmen spielen in der Musikschulpraxis keine Rolle. Die VG Musikedition wiederum ist von ihren Mitgliedern und anderen Rechteinhabern beauftragt worden, Ausnahmeregelungen mit bestimmten Nutzergruppen zu lizenzieren. So existieren bspw. Lizenzverträge mit Kirchen und allgemein bildenden Schulen, die das Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in bestimmtem Umfang erlauben. Aber auch Musikschulen haben die Möglichkeit, für ihre Unterrichts- und Aufführungszwecke nach Abschluss einer einfachen Lizenzvereinbarung Vervielfältigungen von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden.
Mit dem bdfm hat die VG Musikedition dazu eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die für bdfm-Mitglieder attraktive Preisnachlässe vorsieht.
Da die Herstellung sog. „Privatkopien“ o.ä. nicht erlaubt ist, gilt in Bezug auf Kopien geschützter Werke und Ausgaben für Musikschulen folgende Faustregel: Keine Kopie ohne Genehmigung und Lizenz.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
Alle Informationen zu dem bdfm Lizenzvertrag zum NotenkopierenKontakt
VG Musikedition
Friedrich-Ebert-Str. 104
34119 Kassel
info@vg-musikedition.de
www.vg-musikedition.de
