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Start des Kulturfonds Energie des Bundes im Februar betrifft auch Musikschulen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat das gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium sowie den Ländern erarbeitete Konzept für den Kulturfonds Energie gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann nun Anfang Februar gestartet werden.

Der Fonds soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Die BKM schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart im Februar 2023. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse).

Unterstützung bei den Energiekosten für privatwirtschaftliche Einrichtungen der kulturellen Bildung

Eine Unterstützung für Energiekosten können Kultureinrichtungen, also Kulturorte, beantragen. Dabei spielt für die Beantragung keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen handelt. Im Unterschied zum Sonderfonds im Rahmen der Coronahilfen für Kulturveranstaltungen des Bundes können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren die Förderung beantragen.

Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden.

Der Kulturfonds Energie wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt, aufbauend auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.

Die Mittel stehen für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Sie können jeweils rückwirkend beantragt werden. Also für den Monat Januar voraussichtlich ab Mitte Februar. Sammelanträge sind wiederum zulässig. Es wird eine Bagatellgrenze von voraussichtlich 500 Euro pro Antrag bzw. Sammelantrag und Quartal geben.

Vor Programmstart werden die Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat zu einer Online-Informationsveranstaltung für interessierte Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende einladen.

Quellen: Pressemitteilungen zum Energiefonds des BKMs und des Deutschen Kulturrates, sowie der Kulturpolitische Wochenreport des DKR.

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