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Der bdfm-Lizenzvertrag zum Notenkopieren

Seit 2018 besteht mit der GEMA und der VG Musikedition ein Rahmenpauschalvertrag bzgl. des Kopierens von geschützten Werken der Musik (Notenkopien).

Mitglieder des Bundesverbandes der Freien Musikschulen erhalten dadurch attraktive Nachlässe gegenüber dem veröffentlichten Normaltarif. Gegenüber dem Abschluss eines Einzellizenzvertrages mit der GEMA, die im Auftrag der VG Musikedition die Einzellizenzierung gegenüber den Musikschulen durchführt, sparen Mitglieder über 30 % bei Abschluss des bdfm-Lizenzvertrages zum Notenkopieren.

Freie Musikschulen haben nach Vertragsbeitritt die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Notenkopien für Unterricht und Aufführungen herzustellen. Kopiert werden dürfen Noten, deren Rechteinhaber durch die VG Musikedition vertreten werden oder deren Rechteinhaber nicht der Erteilung kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung gegenüber der VG Musikedition widersprochen haben.

Der Lizenzvertrag trägt zur fairen Bezahlung der Urheber bei. Mit dem Lizenzvertrag ist ein problemloser Austausch von Notenkopien zu Unterrichts- und Aufführungszwecken möglich. Die Noten dürfen auch in digitaler Form weitergegeben werden. Seit 2021 sind auch Chornoten Bestandteil des Lizenzvertrages. Aufgrund des Rahmenvertrages des bdfm mit der VG Musikedition und der GEMA erhalten bdfm Mitglieder einen Rabatt von 34 %.

Die Lizenzgebühren betragen 2024 11,88 € netto je relevantem Schüler im Jahr, inkl. Bearbeitungsgebühr des bdfm. Berechnungsgrundlage sind sämtliche Vokal- und Instrumentalschüler der Musikschule. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen Schüler in den Ensembleklassen, Schüler in der musikalischen Früherziehung und Kooperationsschüler.

Download Vertragsunterlagen

Alle Unterlagen für den Vertragsabschluss erhalten Sie hier. Ein Vertragsabschluss ist nur für Mitgliedsschulen des bdfm möglich.

pdf
Size: 190.14 KB
Date added: 19-12-2023
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