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Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert den neuen Umsatzsteuersatz von 0 % auch für den Musikunterricht.

Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich für Rechts- und Planungssicherheit bei der Besteuerung von Musikunterricht ein und fordert die grundsätzliche Besteuerung von Musikunterricht mit 0 % Umsatzsteuer.

Aktuell kann Musikunterricht auf Antrag nach § 4 Nr.21abb UStG von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Befreiung des Musikunterrichts von der Umsatzsteuer ist ein Bekenntnis zur Förderung musikalischer Bildung in Deutschland.

Vor dem Hintergrund der Anpassung des aktuellen Gesetzes an eine EU-Richtlinie, arbeitet der Gesetzgeber seit Jahren an einem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen, die eine Umsatzsteuerpflicht für Musikunterricht befürchten lässt.

Die EU-Richtlinie überlässt den Ländern die Höhe der Umsatzsteuer. Der deutsche Gesetzgeber kann den Musikunterricht nach vorhandenen Steuersätzen besteuern. Lediglich die 2023 eingeführte Mehrwertsteuer in Höhe von 0 % entspricht dem bisherigen politischen Willen der Umsatzsteuerbefreiung musikalischer Bildungsleistungen.

Daher fordert der Bundesverband der Freien Musikschulen den neuen Umsatzsteuersatz von 0 % für den Musikunterricht aus folgenden Gründen:

  • EU-konform
    Erfüllt die Besteuerung von Bildungsleistungen nach EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie mit freier Wahl des Steuersatzes nach EU-Richtlinie
  • Bürokratieabbau
    Der Nachweis und die Prüfung, ob nach § 4 Nr.21abb UStG verursacht großen bürokratischen Aufwand sowohl auf Seiten der Musikschulen, wie auch auf Seiten der Behörden. Eine einheitliche Festlegung des Steuersatzes für musikalische Bildungsleistungen macht aufwendige Prüfverfahren obsolet.
  • Förderung der Bildungsgerechtigkeit
    Eine zusätzliche Besteuerung des Musikunterrichts würde zu einer Verteuerung der Bildungsleistung führen und Einkommensschwache deutlich belasten. Die Umsatzsteuerbefreiung trägt zur Vermeidung von einkommensbedingter Bildungsungleichheit bei.
  • Kostenneutral
    Das politische und gesellschaftliche Bekenntnis zur Fortführung der Nichterhebung der Umsatzsteuer erzeugt keine neuen Kosten. Aufgrund des neuen Steuersatzes von 0% und dem damit verbunden Bürokratieabbau werden sogar Kosten eingespart.

Der Zugang zu musikalischer Bildung muss sozialverträglich gestaltet werden. Der Verzicht des Staates auf eine Verbrauchersteuer für Bildungsleistungen ist die einfachste und kostengünstigste Förderung kultureller Bildung.

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